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Die Deutsche Bundesregierung hat Mitte November 2023 beschlossen, den reduzierten Mehrwertssteuersatz von 7% auf den Verzehr von Speisen im Haus auslaufen zu lassen. Somit gilt für Speisen Im Haus ab 1.1.2024 wieder der Mehrwertssteuersatz von 19%. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mehrwertssteuer der betroffenen Warengruppen zu ändern ist.
Die Umstellung betrifft somit ausschließlich Betriebe die gastronomische Leistungen erbringen. #Restaurant #Gaststätte #Imbiss #Cafe #Bäckerei mit Sitzplätzen #usw…